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Konzepte und Kriterien

Beratungshilfen für die Krankenversicherung

22. September 2016 - Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat sein Angebot an Arbeitsmitteln und Empfehlungen für Versicherungs- und Finanzberater jetzt um den „Beratungsleitfaden Krankenversicherung“ und Risikoanalysebögen für die private Krankenvoll- und Restkostenversicherung erweitert.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse www.beratungsprozesse.de unterstützt Vermittler im komplexen Geschäftsfeld Krankenversicherung, das sich durch eine enorme Regelungstiefe auszeichnet. Nach dem Ermittlungsbogen für Kundenbasisdaten und Beratungshilfen für Krankenzusatzversicherungen hat der Arbeitskreis jetzt drei zentrale neue Arbeitsmittel vorgestellt.

Beratungsleitfaden Krankenversicherung
Die Beratungsleitfäden zählen zu den wichtigsten Materialien beim Arbeitskreis Beratungs-prozesse, versichert Projektkoordinator Friedel Rohde (Foto: Arbeitskreis Beratungsprozesse).  Mit ihnen befragen Vermittler ihre Kunden kurz, strukturiert und spartenübergreifend, ob und wie die mit dem Beratungsanlass (zum Beispiel Bedarf Krankenversicherung) verbundenen Beratungs-aspekte (zum Beispiel Haftungsrisiken) behandelt werden sollen.

Beratungsleitfäden machen den Beratungsbedarf des Kunden transparent, systematisieren und priorisieren die weitere Beratung und sorgen dafür, dass der Vermittler möglichst nichts übersieht, heißt es beim Arbeitskreis. Außerdem könnten auf diese Weise erste Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen dokumentiert werden. Das schaffe Sicherheit – auf beiden Seiten. Vermittler würden dank dieser Systematik zudem automatisch mehr Aspekte behandeln, als wenn sie gleich auf Spartenebene argumentieren würden. Das Resultat seien zufriedene Kunden bei gleichzeitig mehr Geschäftserfolg.

Risikoanalysebögen „PKV Vollversicherung" und „PKV Restkostenversicherung"
Mit den Risikoanalysebögen für die PKV Vollversicherung und die PKV Restkostenversicherung können Vermittler die Risikoverhältnisse ihres Kunden spartenbezogen und systematisch aufnehmen sowie dokumentieren, betonen die Experten. Die Integration von Mindeststandards des Arbeitskreises sorge dafür, dass nicht jedes Detail abgefragt werden muss. Diese Mindeststandards markierten je Sparte ein Bedingungsniveau, das nicht unterschritten werden sollte. Für Krankenversicherungen heiße das zum Beispiel, dass die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Verband der Privaten Krankenversicherung veröffentlichten Musterbedingungen. Kostenübernahme für Logopädie und Ergotherapie würden ebenso vorausgesetzt wie Psychotherapie, Versorgung mit Hilfsmitteln und Leistungen oberhalb der der Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte.

Versicherungsmakler Helge Kühl (Foto: Arbeitskreis Beratungsprozesse), Leiter der Expertengruppe Krankenversicherung, kommentiert die Arbeitsergebnisse: „Als Makler erlebe ich tagtäglich, wie komplex und kompliziert die Materie Krankenversicherung ist. Deswegen freue ich mich ganz besonders, dass unsere Arbeitshilfen jetzt entscheidende Phasen dieses Beratungsprozesses abdecken. Beratungsleitfaden und Risikoanalysen zur Krankenversicherung wurden von Praktikern für Praktiker entwickelt. Sie können und wollen aber nicht die verantwortungsbewusste Entscheidung über die jeweils erforderliche kundenspezifische Analyse und Bewertung des Risikos ersetzen.“

Kostenloses Angebot für Makler
Alle Beratungshilfen stehen für Interessierte im Internetauftritt des Arbeitskreises, Reiter „Downloads“ bereit. Der neue Beratungsleitfaden Krankenversicherung ist unter der Rubrik „Auftragsklärung“ zu finden, die Risikoanalysebögen unter „Bedarfsanalyse“, Rubrik Private Krankenversicherung. Vermittler dürfen das gesamte Material kostenlos nutzen. (hp / www.bocquel-news.de)

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