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Baustein Kinderbetreuung oft bei Haftpflicht wichtig

26. September 2016 - Was kann die Privathaftpflichtversicherung und was nicht? Eine heikle Frage, wenn es um die Kinderbetreuung geht. Wer haftet, wenn etwas passiert? Wenn Eltern die Nachbarn oder einen Bekannten um die Betreuung ihrer Kinder bitten, geht offiziell die Aufsichtspflicht auf den Betreuer über.

Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, ist oftmals nicht einfach. Ein unerwartetes Meeting, ein Kita-Streik, längere Ferien als man Urlaub hat oder der bevorstehende Buß- und Bettag, der beispielsweise in Bayern schulfrei aber nicht arbeitsfrei ist. Kinderbetreuer werden oft schneller gesucht, als man denkt. Doch dabei gibt es haftungsrechtlich einiges zu beachten.

Während der entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde und Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter, erklärt ein Sprecher der uniVersa Versicherung (www.universa.de). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist. Und besonders wichtig: Man sollte sich dies bestätigen lassen.

Unterschiedliche Angebote am Markt
Bei neueren Policen unterschiedlicher Versicherer ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn „das Aufpassen“ gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier leisten. Bei der uniVersa kann beispielsweise für rund 12 Euro im Jahr der Baustein Kinderbetreuung in die neue Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dann können bis zu fünf Kinder entgeltlich betreut werden.

Versicherungsschutz prüfen
Wie die uniVersa mitteilt, ist es wichtig, dass auch Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf Kinder, ist eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. (-el / www.bocquel-news.de)

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