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BaFin: PRIIPs-Vorschriften wurden erneut verschoben

29. Juni 2022 - Die sogenannten neuen PRIIPS-Vorschriften – zu technischen Regulierungsstandards - werden nicht geplant zum 1. Juli gültig, sondern auf den 1. Januar 2023 verschoben. Darauf weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell hin. Die Europäische Kommission hatte das im EU-Amtsblatt 2022/975 veröffentlicht.

Es geht um die „Anwendung der Technischen Regulierungsstandards für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs-RTS, Delegated Regulation (EU) 2021/ 2268). Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) weist darauf hin, dass die PRIIPs-RTS, Delegated Regulation (EU) 2021/ 2268) verschoben werden. Die EU-Kommission hatte dazu am 24. Juni 2022 eine Erklärung veröffentlicht.

Der so publizierte Rechtsakt der Verschiebung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft – also erst am 14. Juli 2022. Hierdurch entsteht eine nicht intendierte zeitliche Lücke: Theoretisch müssten die neuen PRIIPs-RTS in der Zeit vom 1. bis zum 14 Juli 2022 angewendet werden, da die Verschiebung vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 erst zum 14. Juli 2022 greift.

Also wird auch die BaFin die Anwendung der neuen PRIIPs-RTS erst ab dem 1. Januar 2023 in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen.

Erst im Dezember 2021 hatte das EU-Parlament den Weg freigemacht für eine weitere PRIIPs-Verschiebung. Speziell Fondsgesellschaften erhalten ein weiteres halbes Jahr Zeit, um die Kunden-Informationsblätter auf den neuen Standard umzustellen. Gleichzeitig steht schon die Neufassung von PRIIPs bevor. In ihrer Erklärung bestätigt die EU-Kommission, dass die in der Delegierten Verordnung 2021/2268 enthaltenen neuen PRIIPs-RTS ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Die in der Delegierten Verordnung 2017/653 enthaltenen bisherigen Vorschriften für das PRIIPs-Basisinformationsblatt sollen bis zum 31. Dezember 2022 weiter gelten. Bis dahin kann auch das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger (wAI/KIID) verwendet werden, um spezifische Informationen über die als zugrundeliegenden Anlageoptionen angebotenen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bereitzustellen. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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