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Konzepte und Kriterien

BVK hilft Vermittlern bei Nachhaltigkeitsthemen

1. August 2022 - Ab dem 2. August 2022 besteht für alle Versicherungs-Vermittler die Pflicht die Nachhaltigkeits-Präferenzen ihrer Kund*innen bei der Produktwahl von Versicherungsanlage- und Kapitalanlageprodukten zu berücksichtigen. Der Bundes-Verband Deutscher Versicherungs-Kaufleute unterstützt Vermittler bei der Umsetzung mit einer Checkliste.

„Obwohl wir als ehrbare Kaufleute mit unserem sozialpolitischen Auftrag per se dem nachhaltigen und verantwortungsvollen Handeln verpflichtet sind, wird diese Pflicht nicht wenige Vermittlerbetriebe vor große Herausforderungen stellen“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de).

„Um hier den Vermittlern die Arbeit zu erleichtern, gibt der BVK auf seiner Website eine Checkliste heraus, bietet Bildungsveranstaltungen an und veröffentlicht umfangreiche Informationen in seiner Verbandszeitschrift VersicherungsVermittlung. Die BVK-Initiative „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ rundet diese Bemühungen dazu ab. Dort können Versicherungsvermittler über ihre Nachhaltigkeitsstrategie informieren.“

Der BVK gab darüber hinaus im Vorfeld dieser neuen gesetzlichen Pflicht mehrere Stellungnahmen ab und veröffentlichte Pressemitteilungen. Im Kontext der letzten BVK-Jahreshauptversammlung in Berlin führte der Verband einen Kongress zum Thema durch und beteiligt sich an den maßgeblichen Brancheninitiativen wie z. B. dem Arbeitskreis Beratungsprozesse und German Sustainability Network. Die BVK-Bildungsakademie bietet zudem fortlaufend spezielle Kurse über die Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb an.

„All diese Angebote sollen die Vermittler auch jenseits aller gesetzlichen Pflichten dabei unterstützen, zu verstehen und herauszufinden, wie sie sich zu den 17 UN-Zielen der nachhaltigen Menschheitsentwicklung positionieren möchten“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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