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BVK erringt Sieg gegen Online-Portal Check24

10. April 2017 - Der Vermittler-verband BVK erringt einen wichtigen Sieg vor Gericht gegen Check24 und für den Verbraucher-schutz. Das Preisvergleichsportal muss künftig den Kunden online - wie freie Vermittler – informieren und umfassender beraten als bisher und sich beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben.

„Wir haben mehr erreicht als erwartet“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz am Donnerstag nach der Urteilsverkündung in München. Der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) hatte gerade vor dem Oberlandesgericht München gegen das Preisvergleichsportal Check24 (www.check24.de) einen wichtigen Sieg errungen. Wie der BVK-Präsident betonte, sei es ein Sieg für den Verbraucherschutz. Das Internetportal Check24 muss laut Gerichtsurteil vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten als bisher. Zudem muss Check 24 deutlich mehr Informationen über den jeweiligen Kunden und dessen Bedürfnisse einholen und sich bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.

In einer eigenen Pressekonferenz in München teilte der BVK-Präsident mit, dass der Vorsitzende Richter des 29. Senats am Oberlandesgericht München in der Urteilsverkündung keinen Zweifel daran Verbraucherschutz gelassen habe, dass Online-Anbieter bei der Beratung und beim Verkauf von Versicherungen generell und ausnahmslos den gleichen Anforderungen genügen müssen wie stationäre Versicherungsvermittler. So habe das Gericht betont, dass Check24 beim Kontakt und bei der Beratung von Online-Kunden „nicht die Augen verschließen“ und sich so verhalten dürfe, als wisse man von nichts. Dies werde den hohen Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht, die auch von Online-Anbietern erfüllt werden müssten.

„Es ist wichtig, dass - wie im stationären Vertrieb – auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan“, sagte Michael H. Heinz. Das Oberlandesgericht München ist seinen Angaben zufolge der Sichtweise und der Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt.“

Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke das Internetportal Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Dazu muss man wissen, dass Check 24 neben Versicherungen auch Strompreise, Flüge, Hotelbuchungen oder Urlaubsreisen im Visier hat. Bei diesen Online-Geschäften in Sachen Versicherungen findet laut Heinz weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers statt.

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München vom 13. Juli 2016 legten sowohl Kläger als auch Beklagte Berufung ein. Deswegen wurde der Prozess nun vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt.

Das Gericht ist laut Michael H. Heinz der Auffassung des BVK gefolgt, dass Verbraucherschutz im Internet nicht aufhören dürfe. Alle Marktteilnehmer müssten gleichen Anforderungen gerecht werden, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten.Dies wird zurzeit - so der BVK-Präsident - auch bei den parlamentarischen Beratungen zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie deutlich.

Demnach müssten Internetportale, die gegen Provisionen Versicherungen vermitteln, folgende Standards erfüllen: Sie müssten sich beim ersten Geschäftskontakt klar und unmissverständlich als Makler zu erkennen geben und die Befragung sowie Beratung der Verbraucher an klar definierten Kriterien ausrichten. Dazu zählten neben der konkreten individuellen Situation des jeweiligen Kunden auch dessen Wünsche und Bedürfnisse.

„Das heute gesprochene Urteil dürfte insbesondere die Online-Anbieter zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken zwingen“, sagte Michael Heinz. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Check24 muss Maklertätigkeit online deutlich machen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. ist Berufsvertretung und Interessenverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit circa 12.000 Direktmitgliedern versteht er sich als das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Das Vergleichsportal Check24 wuchs in der letzten Zeit zur ernst zunehmenden Konkurrenz in der Versicherungsvermittlung heran. Für den Kunden war nicht einwandfrei erkennbar, dass Check24 online als Makler tätig war und Provisionen kassierte. Das war lediglich im Kleingedruckten auf der Homepage des Portals (allerdings schwer) zu finden. (-el / www.bocquel-news.de)

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