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BU-Versicherungen mit Arbeitsunfähigkeitsschutz

2. Februar 2015 - Die LV 1871 baut ihr Angebot an Existenzschutz-Versicherung aus. Jetzt wurde eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit in die Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) integriert. Die Versicherung zahlt die BU-Rente bei Arbeitsunfähigkeit ab sechs Monate.

„Mit der neuen Option können Geschäftspartner in der Beratung auf alle Facetten der Existenzabsicherung eingehen“, sagt Rolf Schünemann (Foto: LV 1871), Vertriebsvorstand der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (www.lv1871.de). Wer sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben ist, erhält eine Rente in Höhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlung erfolge rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bei Bedarf bis zu 18 Monate lang.

Der Arbeitsunfähigkeitsschutz wurde in die Berufsunfähigkeitsversicherungen der „Golden BU“ integriert. Während der Leistungsdauer läuft der „Golden BU“-Vertrag unverändert weiter, betont die LV 1871, die Versicherungsbeiträge entfallen. Sollte eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, erhalte der Versicherte eine entsprechende Rente. Nach überstandener Krankheit könne die Berufsunfähigkeitsversicherung einfach wieder aufleben. Auf diese Weise schützten die „Golden BU“- Lösungen vor finanziellen Engpässen. Denn: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber nur sechs Wochen lang den Lohn des Arbeitnehmers weiter. Im Anschluss greife das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Das fällt allerdings geringer aus als der monatliche Lohn.

Die Ratingagentur LevelNine (www.levelnine.de) habe die „Golden BU“-Lösungen als „exzellent“ bewertet – unter anderem wegen der Arbeitsunfähigkeitsoption, teilt die LV 1871 mit. Das Unternehmen sie derzeit die erste und einzige Gesellschaft in Deutschland mit dieser Auszeichnung. (hp / www.bocquel-news.de)

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