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BSV-Urteil zu Gunsten der Hamelner Curry Farm

17. Februar 2021 - Trendwende bei Betriebs-Schließungs-Versicherungs-Rechtsstreitigkeiten wegen Corona? Ein Hamelner Gastronom klagte vor dem Landgericht Hannover erfolgreich gegen die Württembergische Versicherung. Die Urteils-Begründung: Es ist unerheblich, dass das Virus bei Vertrags-Abschluss nicht bekannt war.

Im Jahr 2019 hatte der Kläger die Curry Farm in Hameln übernommen. Daraufhin schloss er eine Betriebsschließungs-Versicherung bei der Württembergischen Versicherung (www.wuerttembergische.de) ab. Damit können Betriebe ihr Unternehmen gegen finanzielle Folgen der Schließungen absichern. Die Policen greifen unter anderem dann, wenn meldepflichtige Krankheiterreger oder Erkrankungen den Geschäftsbetrieb lahmlegen.

Im Falle der Corona-bedingten Schließungen verweisen viele Versicherer auf die Klauseln die vertraglich festgehalten wurden und verweigern die Zahlungen an den Versicherungsnehmer. Immer öfter landen diese Fälle vor Gericht.

Jetzt entschied das Landgericht Hannover zugunsten des Gastronomen aus Hameln. Dem Unternehmen stehen Unternehmer 8.100 Euro zu, denn für das Landgericht ist es unerheblich, dass das Coronavirus bei Vertragsabschluss 2019 nicht bekannt war.

„Letztlich geht es nur darum, dass man das Risiko einer Betriebsschließung aufgrund einer Pandemie versichern wollte", sagte ein Gerichtssprecher. Die Württembergische will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der Gerichtsentscheid trifft auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) auf Unverständnis. Jetzt wird Mitgliedern geraten Pandemien in Zukunft gänzlich vom Versicherungsschutz auszuschließen. (-ver / www.bocquel-news.de)

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