logo
logo

Namen und Nachrichten

BGH: Beitragserhöhungen der PKV oft unrechtmäßig

31. August 2022 - „PKV Beitrags-Erhöhungen unrechtmäßig“ lautet die Schlagzeile heute in vielen Zeitungen, Zeitschriften und im Fernsehen. Eine der aktuellen Meldungen: In seinem Urteil vom 15.07.2021 (Az. 7 U 237/18) sprach das OLG Stuttgart einem Versicherten mehrere Tausend Euro zu. Was ist dran an diesen Fakten?

Deutsche Gerichte sehen massive Fehler bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge, vor allem bei den Privaten Krankenversicherungen (www.pkv.de). Den Berichten zufolge können Versicherte oft tausende Euro zurückfordern.

Vorausgegangen waren Gerichtsverhandlungen, bei denen deutsche Gerichte die Begründungen der Krankenkassen zu den Beitragserhöhungen als mangelhaft bewertet haben. Führende Fachleute und Verbraucherschützer rufen Versicherte dazu auf ihre Chancen auf eine hohe Rückzahlung prüfen zu lassen. Im Erfolgsfall ist der entsprechende Versicherer verpflichtet zu viel gezahlte Beiträge von bis zu 15.000 Euro zurückzuerstatten.

Verbraucher können nun mit geringem Aufwand eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung ihrer Krankenversicherungsbeiträge durch eine renommierte Fachkanzlei anfordern.

Die höchste Instanz, der BGH Bundesgerichtshof (www.bundesgerichtshof.de) hat offensichtlich zugunsten der Verbraucher geurteilt. Demnach winken tausende Euro für Millionen von Versicherten.

Über einen langen Zeitraum wurden die Versicherungsbeiträge auffällig stark erhöht. Mangels ausreichender Begründung waren diese Erhöhungen allem Anschein nach zu großen Teilen unwirksam. Zu dieser Einschätzung kamen Gerichte bundesweit. Letztlich musste der Bundesgerichtshof entscheiden und urteilte hart (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). Jetzt gibt es die Möglichkeit kostenlos prüfen zu lassen, wer zu dem großen Kreis der Betroffen gehört.

Das OLG Oberlandesgericht Stuttgart (https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/) deckt weitere Mängel auf und verurteilte beispielsweise die Axa zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge. In seinem Urteil vom 15.07.2021 (Az. 7 U 237/18) sprach das OLG Stuttgart einem Versicherten aus Baden-Württemberg mehrere Tausend Euro zu.

Korrekte Verteilung der Limitierungsmittel nicht ausreichend nachgewiesen
Das Gericht hatte festgestellt, dass die korrekte Verteilung der so genannten Limitierungsmittel nicht ausreichend durch die Versicherung nachgewiesen werden konnte. Limitierungsmittel sind Gelder innerhalb der Versicherungen, die dazu gedacht sind, nach einem festgelegten Schema Beitragsanpassungen beziehungsweise -erhöhungen abzumildern.

Nun liege der Verdacht nahe, so die Stuttgarter Richter, dass die Limitierungsmittel derart verteilt wurden, dass neue offene Tarife durch Altverträge subventioniert wurden, um attraktive Konditionen für Neukunden offerieren zu können. Dazu wird berichtet, dass jedes deutsche Versicherungs-Unternehmen laut Experten ähnliche Praktiken anwenden könne, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu auch ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/), das einem Kläger mehr als 5.000 Euro plus Zinsen zu. (Az. 6 U 20/18) zusprach.

Wer glaubt jahrelang zu viel Geld für die private Krankenversicherung bezahlt zu haben, kann sich angesichts der Gerichtsurteile den Rat sachkundiger Experten holen, die eine kostenlose Einschätzung vom des Beitrags-Profil erstellen. So rät die Mehrzahl der Fachanwälte auch, dass jeder das Recht habe, sich jetzt eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung einzuholen. (-el / www.bocquel-news.de)

 

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.