logo
logo

Konzepte und Kriterien

Arbeitgeberzuschuss bald auch für Altverträge Pflicht

22. September 2021 - Nicht auf die lange Bank schieben sollten Arbeitgeber, dass ab dem 1. Januar 2022 auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses kommen. Die Signal Iduna empfiehlt, bereits jetzt sämtliche Vereinbarungen zu prüfen und anpassen zu lassen, damit die Vorschrift termingerecht umgesetzt wird.

Der Arbeitgeberzuschuss wird bei Entgeltumwandlung zur Pflicht. Die bereits laufende Übergangsfrist für Altverträge endet am 1. Januar 2022. Damit werden Mitarbeiter an Sozialabgabenersparnis beteiligt. So kommen auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen ab dem 1. Januar 2022 in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses in Höhe von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Dieser Zuschuss wird nur bei einer Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds verpflichtend. Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen ist auch weiterhin kein Zuschuss vorgeschrieben.

Die Signal Iduna Versicherungsgruppe (www.signal-iduna.de) empfiehlt Arbeitgebern, bereits jetzt damit zu beginnen, sämtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen zu lassen. „Arbeitgeber sollten die verbleibenden Monate nutzen und sich mit ihren Firmenvermittlern beraten, beispielsweise darüber, ob zusätzlich zu bereits gezahlten freiwilligen Beiträgen ab 2022 auch ein Pflichtzuschuss geleistet werden muss“, sagt Daniel-Alexander Windt, Tribe Lead Produkte und Lösungen Leben bei der Signal Iduna. Und weiter: „Tarifvertragliche Regelungen können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Auch diese gilt es also zu prüfen.“

Besondere Lösungsangebote und individueller Service
Die Signal Iduna hält für Arbeitgeber ein umfangreiches Informations- und Lösungspaket zu diesem Thema bereit. So können die Zuschüsse des Arbeitgebers direkt in bestehende Versicherungsverträge einfließen. Das gilt in diesem Jahr auch noch für Verträge, die ab 2007 abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge bietet der Versicherer einen Ergänzungsvertrag an, der auf der neuesten Produktgeneration basiert.

Darüber hinaus bietet die Signal Iduna individuelle Lösungen für Arbeitgeber zur Umsetzung und Verwaltung von Zuschüssen an. Dank durchgehend digitaler Prozesse in der bAV lässt sich der Aufwand für die Firmen-Chefs und ihre Personalverantwortlichen erheblich reduzieren.

Mitte dieses Jahres wurde für eine schnelle und direkte Kommunikation eine weitere Ausbaustufe des digitalen Postfachs für Arbeitgeber freigeschaltet. Darüber können diese jederzeit von webfähigen Endgeräten aus auf alle wichtigen Vertragsdokumente zugreifen. Die papierlose Kommunikation reduziert dabei den Papierverbrauch und spart Ressourcen – ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Mit den Angeboten der Signal Iduna können kleine und mittelständische Unternehmen ihre bAV einfach, kostengünstig und ressourcenschonend verwalten.

„Der Arbeitgeberzuschuss ist ein attraktiver Baustein, um Mitarbeiter für eine betriebliche Altersversorgung zu motivieren und gleichzeitig an das Unternehmen zu binden. Insofern ist die bevorstehende Zuschusspflicht für Altverträge zugleich auch eine Chance zur Mitarbeiterbindung“, sagt Daniel-Alexander Windt.

Die Signal Iduna Gruppe geht zurück auf kleine Krankenunterstützungskassen, die Handwerker und Gewerbetreibende vor über 100 Jahren in Dortmund und Hamburg gegründet hatten. Heute hält die Signal Iduna das gesamte Spektrum an Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle Zielgruppen bereit. Die Signal Iduna als Gleichordnungskonzern betreut mehr als 12 Millionen Kunden und Verträge und erzielt Beitragseinnahmen in Höhe von rund 6 Milliarden Euro. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.