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Konzepte und Kriterien

Altersarmut: Was wird die „Flexi-Rente“ bringen?

24. Oktober 2016 - Die Flexi-Rente ist beschlossen. Die Generation Y ahnt bereits, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird. Doch auch wer heute eine gesetzliche Rente bezieht, sieht sich häufig mit diesem Problem konfrontiert. Die Flexi-Rente soll es Ruheständlern leichter machen, etwas dazuzuverdienen.

Die Flexi-Rente soll längeres Arbeiten im Alter attraktiver machen. Ältere Arbeitnehmer bekommen künftig mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente: Der Bundestag hat dazu am Freitag die Flexi-Rente beschlossen. Doch wie viel man hinzuverdienen „darf“, ohne deutliche Abstriche durch die Sozialabgaben zu erfahren, ist Vielen noch nicht klar. Gerade bei Frauen, die wegen der Kindererziehung dem Arbeitsmarkt gar nicht oder halbtags zu Verfügung standen, beziehen oft nur eine magere Rente. Wer als Rentner arbeiten geht, sollte sich über Hinzuverdienstgrenzen informieren. Je höher diese ausfallen, desto mehr Geld kann dem Rentner insgesamt zur Verfügung stehen. Im kommenden Jahr sind zudem einige gesetzlichen Änderungen geplant.

Politiker preisen die Flexi-Rente auch, weil jetzt für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen wird, dringend benötigte Fachkräfte im Alter länger an sich zu binden. Begleitend soll mit der Neuregelung die Gesundheitsvorsorge der Erwerbstätigen verbessert werden. „Alter neu denken", lautet das Credo aus Kreisen der großen Koalition, denn mit dem Flexi-Renten-Gesetz "gewinnen alle. Es ist ein Gewinnergesetz - vor allem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“.

Wer eine vorgezogene Vollrente im Alter beziehe und weiterarbeitet, könnte durch die Flexi-Rente auch seinen Rentenanspruch erhöhen. Und um einen Anreiz für eine Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, könne auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichtet werden. Die Beschäftigten könnten so weitere Entgeltpunkte erwerben und ihren Rentenanspruch noch weiter erhöhen.

Fachkreise nennen jetzt die wichtigste Regel bezüglich des Hinzuverdienstes: Bezieher einer Regelaltersrente dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, die monatliche Rentenzahlung bleibt wie sie ist und ändert sich nicht. Wer sich hingegen in der vorgezogenen Altersrente befindet, kann bei einer Vollrente derzeit nur bis zu 450 Euro pro Monat hinzuverdienen.

Wer mehr verdient, dem wird nur eine Teilrente ausgezahlt. Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen regelmäßig individuell berechnet werden. Entscheidend sind hierbei das vor dem Beginn der ersten Altersrente versicherte Gehalt beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Kalenderjahre umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer). Ist der Hinzuverdienst höher als die jeweilige Hinzuverdienstgrenze ausfallen, wirkt sich dies auf die Rente aus.

Je höher der Verdienst, desto niedriger die Rente. Der erlaubte Hinzuverdienst darf aber sowohl bei einer Voll- als auch bei einer Teilrente im laufenden Jahr bis zu zweimal überschritten werden – allerdings nur bis zum Doppelten des ursprünglichen monatlich erlaubten Hinzuverdienstes.

Erwerbsminderungs-Rente mit Minijob
Beachtet werden muss, dass es auch bei der Erwerbsminderungs-Rente Hinzuverdienstgrenzen gibt. Bei der vollen Erwerbsminderungs-Rente können ebenfalls grundsätzlich 450 Euro ohne Auswirkung hinzuverdient werden. Wird die volle Erwerbsminderungs-Rente nur teilweise oder nur eine teilweise Erwerbsminderungs-Rente gewährt, sind die Hinzuverdienstgrenzen auch hier individuell zu bestimmen. Wird die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nur anteilig ausgezahlt. Auch hier bleibt ein zweimaliges Überschreiten des erlaubten Hinzuverdienstes ohne Folgen.

Hinterbliebenenrente – das sind die Grenzen
Wer als Hinterbliebener eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, darf ebenfalls nicht unbegrenzt hinzuverdienen, wenn er die Rente in voller Höhe ausbezahlt bekommen möchte. Seit 1. Juli 2016 können Witwen und Witwer in den alten Bundesländern 803,88 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Gehalt auf die Rente angerechnet wird. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei 756,62 Euro. Werden die aktuellen Freibeträge überschritten, wird das Nettoeinkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Erziehung eines Kindes mit Anspruch auf Waisenrente erhöht den Freibetrag um 170,52 Euro in den alten und 160,50 Euro in den neuen Bundesländern.

Im Konzept der Flexi-Rente gibt es auch einen Passus für „arbeitende Rentner“: Danach können Rentner, die weiterhin arbeiten wollen, den Vereinbarungen von Union und SPD zufolge künftig ihre Altersbezüge erhöhen, wenn sie freiwillig den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung um ihren Arbeitnehmeranteil aufstocken (Opt-In). Bisher müssen die Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen, ohne dass dies den arbeitenden Rentnern zugutekommt. Außerdem soll für zunächst fünf Jahre der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wegfallen, den Arbeitgeber zahlen müssen, obwohl Rentner keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben.

2017 kommt die „Flexi-Rente“
Ab Mitte 2017 soll der Hinzuverdienst zur Rente flexibler geregelt werden. Das sieht der Beschluss der Bundesregierung vom Freitag vor. Durch die sogenannte „Flexi-Rente“ sollen die festen Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Stattdessen sollen Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen können. Von dem darüber liegenden Verdienst sollen 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungs-Renten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen würden dadurch entfallen. Das neue Gesetz soll zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und die Regelungen zum Hinzuverdienst im kommenden Juli in Kraft treten. (ml / www.bocquel-news.de)

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