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Konzepte und Kriterien

Alle Ineas-Versicherungen enden zum 31. August 2010

23. August 2010 - Jetzt wird es ernst: Alle Versicherungs-Verträge der Ineas und LadyCarOnline in Deutschland enden unwiderruflich zum 31. August 2010. Die niederländische Regulierungs-Behörde für Finanzdienstleistungen berief inzwischen zwei Insolvenzverwalter.

Marinus Pannevis Ineas (www.ineas.de), die Autoversicherungs-Marke der International Insurance Corporation (IIC) N.V., ist für deutsche Autofahrer ab 1. September 2010 Geschichte. Jetzt entschied das Landgericht Amsterdam auf Antrag der De Nederlandsche Bank (www.dnb.nl), das ist die niederländische Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen, dass die Notregelung des niederländischen Gesetzes über die Finanzaufsicht auf die International Insurance Corporation (IIC) NV in Amsterdam anzuwenden sei. „Das Landgericht hat uns als Verwalter der IIC eingesetzt und damit beauftragt, die Gesellschaft IIC inklusive der Versicherungsverträge Paul Versteeg abzuwickeln Am 4 August 2010 hat uns das Landgericht bevollmächtigt, alle Versicherungsverträge zum 31. August 2010 zu kündigen", teilen die beiden Insolvenzverwalter Marinus Pannevis (Foto) und Paul Versteeg (Foto rechts) mit.

Bei der International Insurance Corporation (IIC) N.V. handelt es sich um das niederländische Versicherungsunternehmen, das unter den Namen Ineas und LadyCarOnline Kfz-Versicherungen in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und Spanien über das Internet vertrieb. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde die IIC unter Finanzaufsicht gestellt ("Ineas in Schieflage - "Aus" für Deutschland-Geschäft").

Jetzt wurde ein Sonderinsolvenzverfahren für Versicherungsunternehmen nach niederländischem Recht eröffnet. Als Insolvenzverwalter vertreten die Herren Pannevis und Versteeg die Interessen aller Gläubiger der IIC, zu denen auch die Versicherungsnehmer von Ineas in Deutschland gehören. Das Gericht hat die Verwalter ermächtigt, die IIC abzuwickeln und in diesem Rahmen auch alle bestehenden Versicherungsverträge vorzeitig zum 31. August 2010 zu kündigen.

Wichtig ist es für Ineas-Kunden die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Kunden wurden über das Vertragsende informiert.
  • Die Abwicklung der Versicherungsverträge (einschließlich Weitergabe der SF-Klasse an Folgeversicherer) beginnt im September 2010.
  • Prämien müssen anteilig bis 31. August 2010 gezahlt werden.
  • Wann und in welcher Höhe Prämienrückzahlungen geleistet werden können, steht noch nicht fest.
  • Alle versicherten Schäden, die bis einschließlich 31. August 2010 eintreten, sind weiterhin vom Versicherungsvertrag umfasst.
  • Ob und in welcher Höhe Zahlungen aus der Insolvenzmasse auf berechtigte Versicherungsansprüche geleistet werden können, steht noch nicht fest.
  • In Deutschland können Geschädigte von Haftpflichtfällen ihre Ersatzansprüche gegenüber einem Entschädigungsfonds geltend machen. Für Kaskoschäden gibt es keinen vergleichbaren gesetzlichen Schutzschirm.
  • Die Befriedigung von Forderungen der Gläubiger der IIC erfolgt in der gesetzlichen Rangordnung.

Die Insolvenzverwalter haben in Deutschland mit der Sparkassen DirektVersicherung (www.sparkassendirekt.de) ein für die Versicherungsnehmer vorteilhaftes Versicherungspaket für eine Anschlussversicherung ab dem September 2010 ausgehandelt. Die Versicherungsnehmer wurden hierüber bereits informiert. (eb / www.bocquel-news.de)

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